AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SER Mobilzaun AG

  1. Allgemeines

    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteile der Verträge zwischen den Kunden und der Firma SER Mobilzaun AG und stellen einen festen Bestandteil jedes Auftrages dar. Jegliche andere Bedingungen gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich gegenseitig vereinbart worden sind.

  2. Vertragsabschluss

    Die Angebote der SERMobilzaun AG sind unverbindlich. Erst mit Bestätigung des Angebotes durch den Kunden wird ein verbindlicher Vertrag eingegangen.

  3. Lieferfristen

    Die Festsetzung der verbindlichen Lieferfristen können nur in schriftlicher Form vereinbart werden. Auch im Falle verspäteter Lieferung ist der Kunde verpflichtet, die Ware anzunehmen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind. Entschädigungsansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
    Unvorhergesehene Ereignisse in Sinne von höherer Gewalt, wie Krieg, internationale Spannungen, Aufruhr, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Epidemien, Streik usw. sowie anderweitige, von unserem Willen oder demjenigen unserer Lieferwerke unabhängige Ereignisse entbinden uns von der Verpflichtung zur teilweisen oder vollständigen Lieferung.
    Lieferungen auf Abruf sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
    Wenn der Vertrag mehrere Teillieferungen vorsieht, ist jede Teillieferung als Vertragserfüllung anzusehen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Teillieferungen abzulehnen.

  4. Transport

    Der Transport erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart, auf Rechnung. SER Mobilzaun AG behält sich das Recht vor Vorauskasse zu verlangen.

  5. Zahlungskonditionen

    Die Zahlungen haben, sofern nichts anderes vereinbart wird, innerhalb 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Ungerechtfertigte Abzüge (z.B. Skonto) sowie den Inkassoaufwand werden in jedem Falle nachbelastet. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir 5 % Verzugszins.
    Erstbestellungen von Neukunden werden nur gegen Vorauskasse geliefert.

  6. Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der SER Mobilzaun AG. Falls nach der anwendbaren Rechtsordnung für die Begründung des Eigentumsvorbehaltes der Eintrag in ein besonderes Register erforderlich ist, sind wir zur Vornahme dieses Registereintrages ermächtigt. Ware, die nicht vollständig bezahlt ist, darf weder veräussert noch verpfändet noch sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Vorbehalten bleibt eine Veräusserung im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit des Erwerbers. In diesem Fall tritt der Erwerber seine Kaufpreisforderung an uns ab.

  7. Gewährleistung und Schadenersatz

    Der Kunde ist verpflichtet, das Material direkt bei Erhalt zu überprüfen und eventuelle Mängel oder Abweichungen von der Bestellung zu beanstanden und innerhalb von 10 Tagen schriftlich an die SERMobilzaun AG zu melden. Erfolgt keine Beanstandung innerhalb dieser Frist, gilt das gelieferte Material als genehmigt.
    In jedem Fall leistet die SERMobilzaun AG Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder durch Rücknahme und Ersatzlieferung.
    Gewährleistungsansprüche stehen nur dem direkten Kunden zu und sind nicht abtretbar.

  8. Annullierung

    Die Annullierung von Aufträgen setzt unser ausdrückliches, schriftliches Einverständnis voraus. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen nicht zur Annullierung von Restlieferungen eines Auftrages. Wir sind berechtigt, von Lieferverpflichtungen zurückzutreten, wenn wir die finanzielle Situation des Kunden negativer als ursprünglich beurteilen, sowie auch, wenn sich diese anders präsentiert, als sie uns dargestellt wurde.

  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    • Wir sind berechtigt, sämtliche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen, den Kunden betreffenden Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern, zu verarbeiten und an verbundene Unternehmen weiterzugeben.
    • Erfüllungsort ist der Sitz der SER Mobilzaun AG.
    • Gerichtsstand ist der Sitz der SERMobilzaun AG.
    • Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht.
  10. Teilnichtigkeit

    Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB ungültig, gesetzeswidrig oder sonst unwirksam sein oder werden, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

  11. SER Mobilzaun AG